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| Die amtliche Vermessung im
Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist Bestandteil des Grundbuches.
Sie dient u.a. zur Führung und Anlage des Grundbuches. Sie hat die
Aufgabe, Informationen über Lage, Form und Inhalt von Grundstücken zu
beschaffen, in Plänen und Registern (Datenbanken) darzustellen, zu
verwalten und nachzuführen. |
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| Mit der Amtlichen
Vermessung und deren laufenden Nachführung sichern wir das Grundeigentum
und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Unter dem Begriff
Nachführung der amtlichen Vermessung wird die Aktualisierung aller Grenz-
und Gebäudeveränderungen, die Rekonstruktion von Grenzpunkten und die
Vermarkung der Grenzzeichen verstanden. |
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| Die Daten der Amtlichen
Vermessung sollen als Grundlage für den Aufbau und Betrieb von
Landinformationssystemen dienen und für öffentliche und private
Zwecke verwendet werden können. Der Nutzen einer modernen, digitalen
Amtlichen Vermessung besteht vor allem: |
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In einer verbesserten Dienstleistung
für alle Benützer |
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In eine Datenverwaltung mit modernen
Informatikmitteln (EDV) |
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In einer raschen und vielfältigen
Verfügbarkeit dieser bodenbezogenen Daten |
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In einer nutzbringenden
Kombinierbarkeit der Daten mit weiteren Sachbereichen (Tiefbau, Moderne Melioration,
Raumplanung,
Leitungskataster,
Spezialvermessung,
LIS/GIS und Geoinformatik) |
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| Die Amtliche Vermessung
ist eine Dienstleistung für alle (siehe
Referenzobjekte)! |
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