Plan für das Grundbuch

Der Plan für das Grundbuch muss gemäss Schweizerischen Zivilgesetzbuch erstellt und nachgeführt werden und dient zur Sicherung des Grundeigentums.
Die Daten des Grundbuchplanes dienen zusätzlich als Grundlage für Baueingaben, Projektierungsarbeiten, Leitungskataster, Landinformationssysteme und vieles mehr.
Plan für das Grundbuch vom Jahr 1902 (Auszug)
Dieser Kartonplan ist rechtsgültig und wird nachgeführt.
Plan für das Grundbuch vom Jahr 2009 (Auszug)
Dieser Plan wurde mit Hilfe des Computers erstellt. Zahlreiche Informationen (Attribute) wurden miterfasst und können nach belieben ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt in grafischer oder in digitaler Form und zwar in jedem beliebigen Massstab. Auch der Zugriff übers Internet ist möglich.

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