Gränichen: Revision der allgemeinen Nutzungsplanung – Beschluss Gemeindeversammlung

Im Rahmen der besonderen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat der Regierungsrat des Kantons Aargau im April 2020 eine Sonderverordnung erlassen, welche es den Aargauer Gemeinden ermöglicht über wichtige Geschäfte, anstelle einer Gemeindeversammlung, direkt an der Urne entscheiden zu lassen. Der Gemeinderat Gränichen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Beschlussfassung zur revidierten Nutzungsplanung am 7. März 2021 mittels Abstimmung an der Urne durchgeführt.

Bei einer Stimmbeteiligung von 44 Prozent wurde die Planungsvorlage durch das Gränicher Stimmvolk deutlich gutgeheissen (>70 Prozent Zustimmung). Parallel wurde auch das kommunale Reglement zur Förderung von Hochstammobstbäumen genehmigt (Protokoll der Abstimmung).

Damit nimmt die Gesamtrevision eine wichtige Hürde. Mit der Publikation der Rechtsgültigkeit des Gemeindeversammlungsbeschlusses besteht das Rechtsmittel gemäss §13 Abs. 1 der kantonalen Bauverordnung. Nach Abschluss kann die Planungsvorlage dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht werden.

 

Quelle: Ackermann + Wernli AG