Bewirtschaftungsarrondierung BA Lötschental

Die gesetzlich geregelte Bewirtschaftungsarrondierung ist schweizweit ein Pilotprojekt. Der Kanton Wallis hat in der Verordnung über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes vom 20. Juni 2007 die Verfahrensgrundsätze von Pachtlandarrondierungen festgelegt, die hier nun zum ersten Mal zur Anwendung kommen. Anstatt wie bei konventionellen Landumlegungen die Parzellenstruktur und Eigentumsverhältnisse zu ändern, werden bei der Bewirtschaftungsarrondierung (BA) nur die Bewirtschaftungsverhältnisse angepasst. Sämtliche Grundeigentümer behalten das Eigentum an ihren Flächen. Die Bewirtschaftungsarrondierung begünstigt eine einfachere Bewirtschaftung. Sie ermöglicht eine Rationalisierung des Personal-, Maschinen- und Materialeinsatzes der Bewirtschafter und führt zur Steigerung der Effizienz durch die Senkung des Zeit- und Kostenaufwandes.

Detaillierte Informationen zum Projekt können dem Referenzblatt, dem Schlussbericht und der untenstehenden StoryMap entnommen werden. 

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